Anwalt für Pflichtteil: Ihr Recht durchsetzen mit Kanzlei Jönsson

Spezialisierter Anwalt für Pflichtteil: kompetent, einfühlsam, erfolgreich

Wahren Sie Ihre Pflichtteilsansprüche

Wurden Sie enterbt oder im Testament übergangen? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt und wissen nicht, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können?

Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht verstehen wir Ihre Situation und die damit verbundenen Emotionen. Der Verlust eines Angehörigen ist schon schwer genug – wenn Sie dann noch feststellen müssen, dass Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, kann das besonders schmerzhaft sein. Unsere Kanzlei Jönsson ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihres Pflichtteils geht. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen im Pflichtteilsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen zu dem zu verhelfen, was Ihnen rechtmäßig zusteht. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist, und gehen mit Sensibilität und Professionalität auf Ihre individuelle Situation ein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Anwalt für Pflichtteil – gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie.

Unsere Pflichtteilsrechts-Expertise im Detail

Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Als Ihr Anwalt für Pflichtteil unterstützen wir Sie bei der präzisen Berechnung Ihres Anspruchs. Wir analysieren den Nachlass, berücksichtigen alle relevanten Faktoren und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung, um auch in komplexen Fällen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir verhandeln in Ihrem Namen mit den Erben und scheuen uns nicht, Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu dem zu verhelfen, was Ihnen rechtmäßig zusteht.

Abwehr ungerechtfertigter Pflichtteilsforderungen

Wenn Sie als Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen sorgfältig die Berechtigung der Ansprüche und entwickeln Strategien zu ihrer Abwehr. Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Möglichkeiten, von der Anfechtung der Berechnung bis hin zur Prüfung von Ausschlussgründen. Unser Ziel ist es, Ihr Erbe zu schützen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Beratung zu Pflichtteils­ergänzungs­ansprüchen

Pflichtteilsergänzungsansprüche können entstehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen getätigt hat. Wir beraten Sie umfassend zu diesem komplexen Thema, prüfen, ob solche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen oder abgewehrt werden können. Dabei berücksichtigen wir die gesetzlichen Fristen und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.

Prüfung von Pflichtteils­entziehung und -beschränkung

Die Entziehung oder Beschränkung des Pflichtteils ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Ihr Anwalt für Pflichtteil prüfen wir sorgfältig, ob in Ihrem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen und vertreten Ihre Interessen, sei es bei der Durchsetzung einer Pflichtteilsentziehung oder bei der Abwehr eines solchen Versuchs.

Verhandlung von Pflichtteils­vereinbarungen

Manchmal ist eine gütliche Einigung der beste Weg, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung von Pflichtteilsvereinbarungen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und eine für Sie vorteilhafte Lösung gefunden wird. Unser Ziel ist es, eine faire und rechtssichere Vereinbarung zu erreichen.

Vertretung in Pflichtteilsprozessen

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, vertreten wir Sie kompetent und engagiert vor Gericht. Wir bereiten Ihren Fall gründlich vor, entwickeln eine überzeugende Argumentationsstrategie und setzen all unsere Erfahrung ein, um Ihre Interessen durchzusetzen. Dabei behalten wir stets das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick und streben eine für Sie optimale Lösung an.

Internationale Pflichtteilsangelegenheiten

In einer globalisierten Welt werden Erbfälle mit internationalem Bezug immer häufiger. Als Experten im internationalen Erbrecht beraten wir Sie zu den Besonderheiten grenzüberschreitender Pflichtteilsansprüche. Wir kennen die rechtlichen Herausforderungen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auch in komplexen internationalen Fällen durchzusetzen oder abzuwehren.

Haminasa Bussarde
Wirklich großartige Arbeit, Herr Rechtsanwalt. Ich werde Sie immer weiterempfehlen. Sie sind zuverlässig und jederzeit erreichbar. Heutzutage ist es nicht einfach, einen Anwalt zu erreichen, sobald der Anwalt dein Mandat erhalten hat.
Timo Morath
Herr RA. Jönsson hat erreicht was kein anderer anwalt durchgeführt hat. Herr jönsson ist sehr ehrgeizig und gibt nicht auf , Herr jönsson ist sehr freundlich hilfsbereit und hat immer eine richtige Lösung gefunden ich habe durch Herrn jönsson mein Schadensersatz erfolgreich bekommen. Ich habe Herr jönsson vorher nicht gekannt obwohl ich geborener Freiburger bin ich kann deswegen empfehle ich Herr jönsson weiter im erbrecht ist Herr jönsson super anwalt und vertritt Mandaten sehr gut
Babette Rapp
Herr Jönsson hat mich in einem Erbstreit vertreten!! Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt!! Zügige Informationen und klare Anweisungen, wie wir weiter verfahren, haben mir immer die Sicherheit gegeben, dass es voran geht!! Mit seiner netten, freundlichen und fröhlichen Art spürt man, dass Herr Jönsson seinen Beruf mit Leidenschaft ausübt!! Ich würde ihn jeder Zeit wieder als Anwalt wählen!! Nochmals herzlichen Dank
Elijas Majouno
Die Jönsson Kanzlei für Erbrecht kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Ein sehr kompetentes Team, das strukturiert und lösungsorientiert arbeitet und immer ein Ohr für Ihre Kunden haben.
Fadime Şahin
Herr Jönssen hat mir durch schwere Zeiten als Anwalt sehr geholfen. Er erledigt seine Arbeit zuverlässig und kommt mit kniffligen Fällen zurecht. Daher top Rezension 👍

So einfach arbeiten wir mit Ihnen zusammen

Kontaktaufnahme und
professionelle Ersteinschätzung

Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail. Wir hören uns Ihr Anliegen an und geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation.

Persönliches
Beratungsgespräch

In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall im Detail, klären offene Fragen und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Maßgeschneiderte Strategie
und Umsetzung

Wir entwickeln eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie und setzen diese konsequent um - sei es durch Verhandlungen oder gerichtliche Vertretung.

Ihr Experte für Pflichtteilsrecht

Die Jönsson Kanzlei für Erbrecht ist Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Pflichtteilsrechts. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Jönsson, einem anerkannten Experten mit umfangreicher nationaler und internationaler Erfahrung, bieten wir Ihnen spezialisierte Dienstleistungen bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Unsere Expertise geht weit über das Standardwissen hinaus – wir kennen die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und nutzen diese zu Ihrem Vorteil. Was uns besonders macht, ist unser ganzheitlicher Ansatz: Wir berücksichtigen nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die familiären und emotionalen Faktoren Ihrer Situation. Mit maßgeschneiderten Strategien, die von außergerichtlichen Einigungen bis hin zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung reichen, finden wir die beste Lösung für Sie. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz als Ihr Anwalt für Pflichtteil – wir setzen uns mit Leidenschaft und Professionalität für Ihre Rechte ein.

Kontaktieren Sie mich für eine Beratung

Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um Ihre Anliegen zu besprechen und zu erfahren, wie ich Ihnen bei rechtlichen Fragen behilflich sein kann.

Häufig gestellte Fragen

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses. Anspruchsberechtigt sind Abkömmlinge, Eltern und Ehepartner des Erblassers, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, vgl. §§ 1922 ff. iVm. §§ 2303 Abs. 1 S. 1, 2317 Abs. 1 BGB.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Anzahl der Berechtigten ab, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB.

Die reguläre Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der Sie benachteiligenden Verfügung, §§ 199 Abs. 1, 195, § 199 Abs. 3a BGB.

Ja, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen, wie schwere Verfehlungen gegen den Erblasser, § 2333 BGB. Die Entziehung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden, §§ 2336 iVm. 2064 ff. BGB.

Zunächst wird der Anspruch berechnet und geltend gemacht. Oft folgen Verhandlungen mit den Erben. Kommt keine Einigung zustande, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der notwendigen rechtlichen Schritte. In einem ersten Beratungsgespräch können wir Ihnen eine genauere Kostenschätzung geben.

Ja, der Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Erbe bereits verteilt wurde. Allerdings kann die Durchsetzung in solchen Fällen komplexer sein.

Wir verstehen die emotionale Komponente solcher Fälle und bieten neben der rechtlichen auch eine einfühlsame persönliche Betreuung. Bei Bedarf arbeiten wir auch mit Mediatoren zusammen.

Die Dauer kann stark variieren. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden, ein Gerichtsverfahren kann sich über mehrere Jahre erstrecken.

Ja, unsere Kanzlei bietet auch Beratung auf Englisch an, was besonders bei internationalen Erbfällen von Vorteil sein kann.

Unser Experte für Testamente

Rechtsanwalt Stefan Jönsson

Fachanwalt für Erbschaftsrecht

Stefan Jönsson

Unser engagiertes Team von Anwälten verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Testamentserstellung. Wir verstehen die rechtlichen Anforderungen und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament Ihre Wünsche genau widerspiegelt.

Kontaktmöglichkeiten für Fragen zum Pflichtteilsrecht

Wenn Sie Fragen zur Testamentserstellung haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen den Prozess zu erleichtern.

Adresse

Lindenbergstraße 12
79199 Kirchzarten

Please enable JavaScript in your browser to complete this form.
Name